Das neue Vergaberecht an qualitätsbezogenen Kriterien ausrichten

Der Europäische Gesetzgeber will das Vergaberecht modernisieren und legte dazu ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vor. Das Regelwerk ist bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umzusetzen. Bislang waren die Vorschriften zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen über verschiedene Regelwerke verteilt. Künftig sollen sie im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in Rechtsverordnungen zusammengeführt und vereinheitlicht werden. Im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wurde dazu ein Gesetzentwurf verfasst. Der Gesetzentwurf basiert auf Eckpunkten, die das Kabinett Anfang des Jahres beschlossen hatte. Am 28. Mai 2015 fand eine Verbändeanhörung statt. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit bietet die anstehende Vergabereform einen Ansatzpunkt, um bestehende Qualitätsdefizite bei der Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen zu überwinden. Es gilt, die einseitige Dominanz des Preiskriteriums bei Vergabeprozessen im Sozialbereich zu vermeiden und damit den Qualitätswettbewerb zu befördern. Sozialaverbände und Gewerkschaften sprachen sich dafür aus, die Vereinbarkeit von wettbewerblichen Erbringungsmodellen (wie das in Deutschland bekannte sozialrechtliche Dreiecksverhältnis) mit dem Europarecht durch die neuen EU-Vergaberichtlinien auszunutzen.

Wirtschaftsministerium will Stellungnahmen gründlich prüfen

Der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung – Bildungsverband – BBB – begrüßt das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts. In einer Stellungnahme äußert er sich zu den Paragraphen, die Arbeitsmarkt- bzw. soziale Dienstleistungen betreffen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie „wird die Stellungnahmen der Verbände in der Anhörung wie auch die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen gründlich prüfen und dann entscheiden, inwieweit ein Bedarf zur Anpassung des Gesetzentwurfs besteht. Diese Prüfung wird auch die vorgelegten Regelungsvorschläge zur Vergabe sozialer Dienstleistungen umfassen. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung sieht für diese Bereich eine freie Wahl der Verfahrensarten vor und schafft damit eine erhebliche Flexibilität, die es erlaubt, den Besonderheiten dieser Dienstleistungen besser Rechnung zu tragen.

Die Umsetzung der EU-Richtlinien wird sich allerdings nicht nur auf eine Umsetzung in einem Gesetz beschränken. Die Einzelheiten des Vergabeverfahrens werden in Rechtsverordnungen geregelt werden müssen. Auch auf Ebene der Rechtsverordnungen wird zu prüfen sein, inwieweit weitere Erleichterungen für soziale Dienstleistungen, die sich noch nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, verankert werden.

Wann mit einem neuen (überarbeiteten) Gesetzentwurf zu rechnen ist, kann daher zeitlich noch nicht fixiert werden.“

Quelle: BMWi; BAGFW; BAG EJSA; BBB; DGB; Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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