Rechte und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stärken – Jugendarmut bekämpfen

Die BAG KJS und ihre Mitgliedsorganisationen bekämpfen die Ursachen und Folgen von Jugendarmut und setzen sich für ein Recht auf Ausbildung und eine passgenaue Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf ein. Im Zuge der Koalitionsverhandlungen rief die BAG KJS die Verhandlungspartner auf, den Blick auf die am stärksten von Armut betroffene Generation zu werfen: Jugendliche. Mit konkreten Vorschlägen für den Koalitionsvertag ist der Apell verbunden, Jugendarmut konsequent zu bekämpfen.

Rechte und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stärken – Jugendarmut bekämpfen

Unter dem Titel „Rechte und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stärken – Jugendarmut bekämpfen“  forderte die BAG KJS die Verhandlungspartner der Koalitionsverhandlungen auf, sich für die Entwicklung und Teilhabe aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren in Deutschland einzusetzen.

In den Sondierungsgesprächen wurde vereinbart die Kinderrechte zu stärken, Kinderarmut zu bekämpfen und Angebote der Betreuung und Begleitung durch die Jugendhilfe in den (Grund-) Schulen auszuweiten – diese Vorhaben sind dringend notwendig und die BAG KJS begrüßt diese.

Alllerdings vermisst die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit den Blick auf die Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Auf dem Weg in ein selbstständiges Erwachsenen- und Arbeitsleben stehen sie vor großen Herausforderungen. Von allen Altersgruppen sind diese jungen Menschen am stärksten von Armut bedroht und betroffen.

Forderungen für einen Koalitionsvertrag

Die BAG KJS und ihre Mitgliedsorganisationen bekämpfen die Ursachen und Folgen von Jugendarmut und setzen sich für ein Recht auf Ausbildung und eine passgenaue Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf ein. Damit das gelingt, schlägt die Arbeitsgemeinschaft der künftigen Bundesregierung vor:

  • eine Ausbildungsgarantie für alle – auch zugewanderte und geflüchtete – junge Menschen auszusprechen. Um diese auch verbindlich auszugestalten, muss sie gesetzlich verankert werden. Aus Sicht der BAG KJS ist dies im SGB III am besten möglich. Ein wichtiges Instrument um eine Ausbildung für alle jungen Menschen zu realisieren ist die 2016 eingeführte „Assistierte Ausbildung (§ 130 SGB III)“. Überlegungen seitens der Bundesagentur für Arbeit, dieses Förderinstrument aufzugeben und in Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und ausbildungsbegleitende Hilfen zu integrieren, leht die Jugendsozialarbeit in katholischer Trägerschaft ab.
  • die verschärften Sanktionsregeln im SGB II für die Gruppe der unter 25-Jährigen abzuschaffen.
  • ganzheitliche und gerechte Bildung für alle jungen Menschen sicherzustellen und bedarfsgerechte Angebote der Unterstützung, Beratung und Förderung etwa durch Schulsozialarbeit und niedrigschwellige, aufsuchende Ansätze in der Kinder- und Jugendhilfe besser zu verankern. Dies sollte im § 13 Jugendsozialarbeit des SGB VIII erfolgen. Notwendige Hilfen zur persönlichen Entwicklung und/oder zur sozialen Integration müssen verlässlich sein und dürfen nicht mit Erreichen der Volljährigkeit abrupt enden oder von wechselnden Programmen abhängig sein.

Mehr über das Thema Jugendarmut erfahren.

Quelle: BAG KJS

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