Postkartenaktion gegen Gesetzesänderungen zum Jugendwohnen

Ei­ne an­ste­hen­de Re­form des So­zi­al­ge­setz­bu­ches VI­II droht dem jahr­zehn­te­lang ge­wach­se­nen Ju­gend­woh­nen die ge­setz­li­che Grund­la­ge zu ent­zie­hen. Für rund 90 Pro­zent der be­trof­fe­nen jun­gen Men­schen könn­te das chan­cen­rei­che An­ge­bot weg­fal­len. Des­halb star­tete Anfang Juni ei­ne Un­ter­schrif­ten­ak­ti­on.

Die Bun­des­re­gie­rung hatte am 12. April den Ge­setz­ent­wurf zur Re­form der Kin­der- und Ju­gend­hil­fe (SGB VI­II) vor­ge­legt. Dieser sieht vor, die Hil­fen für jun­ge Men­schen im Ju­gend­woh­nen ein­zu­schrän­ken. Dem­nach wür­den zu­künf­tig Schü­le­rin­nen und Schü­ler, Teil­neh­men­de in Maß­nah­men der Ar­beits­agen­tu­ren und Job­cen­tern so­wie min­der­jäh­ri­ge und jun­ge voll­jäh­ri­ge Aus­zu­bil­den­de mit Be­darf nach so­zi­al­päd­ago­gisch be­glei­te­tem Woh­nen von die­sem An­ge­bot aus­ge­schlos­sen wer­den.

Be­woh­ne­rin­nen und Be­woh­ner von ge­mein­nüt­zi­gen Ein­rich­tun­gen des Ju­gend­woh­nens bringen auf Post­kar­ten ih­ren Un­mut ge­gen­über der Bun­des­mi­nis­te­rin für Fa­mi­lie, Se­nio­ren, Frau­en und Ju­gend zum Aus­druck. In dem Ap­pell heißt es: „Der vor­lie­gen­de Ent­wurf des Kin­der- und Ju­gend­stär­kungs­ge­set­zes ver­gisst uns 200.000 jun­ge Aus­zu­bil­den­de, die auf das An­ge­bot des Ju­gend­woh­nens an­ge­wie­sen sind. Wir Aus­zu­bil­den­de ver­lie­ren un­se­re Hei­mat wäh­rend der Aus­bil­dungs­zeit. Wir sind auf die Un­ter­stüt­zung der Ein­rich­tun­gen an­ge­wie­sen. Von uns Aus­zu­bil­den­den wer­den Fle­xi­bi­li­tät, Mo­bi­li­tät und ein gu­ter Aus­bil­dungs­ab­schluss er­war­tet, um den Über­gang ins Be­rufs­le­ben zu be­wäl­ti­gen. Auf uns an­ge­hen­de Fach­kräf­te kann sich die Ge­sell­schaft und Wirt­schaft ver­las­sen. Aber neh­men Sie uns nicht die Chan­ce die­se Her­aus­for­de­rung an­zu­neh­men und un­se­ren Bei­trag leis­ten zu kön­nen. Dar­um ap­pel­lie­ren wir an Sie, den § 13 (3) SGB VI­II nicht zu ver­än­dern und das Ju­gend­woh­nen wei­ter AL­LEN JUN­GEN MEN­SCHEN zu er­mög­li­chen, da­mit es nicht heißt: „Aus­wärts ver­lo­ren statt AUS­WÄRTS ZU­HAU­SE“.

Die Katholische Jugendsozialarbeit hatte sich in einem Appell an die Abgeordenten gewandt, diesen Gesetzentwurf nicht zu beschließen und das Jugendwohnen in seiner bewährten Form und Qualität zu erhalten. Den Appell lesen Sie hier.

Warum Jugendwohnen für junge Menschen wichtig und zum Teil unverzichtbar ist, zeigt ein Video.

In wie weit die Beratungen des Bundesrates zu einer Änderungen der geplanten Einschränkung des Jugendwohnes führen werden, bleibt abzuwarten. Der Paritätische hat zentrale Erkenntnisse der Beratungen des Bundesrates zur SGB VIII-Refom vom 2. Juni zusammengestellt. Diese stehen hier zur Verfügung.“

Quelle: Verband der Kolpinghäuser; AUSWÄRTS ZUHAUSE

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