Keine Wahl: Jugend braucht Perspektive. Der Josefstag 2013

Beim 7. Josefstag werden um den 5. März katholische Bischöfe, Politiker/-innen und gesellschaftliche Verantwortungsträger/-innen bundesweit Einrichtungen der Jugendsozialarbeit besuchen. Unter dem Motto „Keine Wahl. – Jugend braucht Perspektive“ setzen Kirche und Politik Zeichen für gleiche Chancen von Jugendlichen im Bildungsbereich und auf dem Ausbildungsmarkt. Von Hamburg bis München, von Aachen bis Erfurt, werden Kirchenverantwortliche und Politiker/-innen mit Jugendlichen gemeinsam sprechen und arbeiten. Bei der zentralen bundesweiten Auftaktveranstaltung am Dienstag, 26. Februar, um 10.30 Uhr, wird Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann, Vorsitzender der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz, die Aktion in Berlin gemeinsam mit Bundestagspräsident Prof. Dr. Nobert Lammert eröffnen. Mit dem Motto „Keine Wahl. – Jugend braucht Perspektive“ lenkt der Josefstag 2013 den Blick auf junge Menschen, denen ihr Leben perspektivlos erscheint.

Zwischen 5. und 19. März, dem Gedenktag des Heiligen Josefs der katholischen Kirche, laden Einrichtungen der katholischen Jugendsozialarbeit in ganz Deutschland kirchliche Würdenträger, Politiker/-innen sowie gesellschaftliche Verantwortungsträger ein, Einrichtungen zu besuchen, von den Jugendlichen Einblicke in ihre Lebenswelten zu erhalten und darüber in Austausch zu treten. Um jungen Menschen eine Perspektive für ein gelingendes Leben zu geben, sind (gesellschafts-)politische Veränderungen notwendig. Als Basis für die Gespräche während der Einrichtungsbesuche können die politischen Anliegen des Josefstages dienen.

Auszüge aus den politischen Anliegen des Josefstages 2013:

  • Einführung eines kohärenten Fördersystems

    Die katholische Jugendsozialarbeit fordert daher einen ganzheitlichen, an den Kompetenzen und Ressourcen der Jugendlichen ausgerichteten Ansatz. Dieser muss entsprechend auch gefördert werden und finanziert werden. Bei der Förderung der Integration Benachteiligter muss die Qualität der individuellen Problemlagen berücksichtigt werden und realistische Annahmen hierüber Grundlage der Planungen sein. Es bedarf eines kohärenten Fördersystems, damit junge Menschen nicht mehr im Zuständigkeitsdschungel zwischen SGB II, SGB III und SGB VIII gegebenenfalls SGB IX und SGB XII verloren gehen. Ein kohärentes Fördersystem muss den jungen Menschen als ganzes individuell fördern und ein abgestimmtes Hilfeangebot machen. Nur mit einem auf die Komplexität der Problemlagen reagierenden, kohärenten Fördersystem kann eine Zunahme sozialer Spannungen und zukünftiger sozialer Unruhen entgegengewirkt werden.

  • Angebote unterschiedlicher Rechtskreise kombinieren

    Um Ausbildungsabbrüche, Beschäftigung als Ungelernte(r) und damit verbunden ein erhöhtes Arbeitslosigkeitsrisiko und in der Folge Armut zu verhindern, müssen Arbeitsförderungs- und Jugendberufshilfemaßnahmen verstärkt nach den Grundsätzen der Jugendhilfe ausgerichtet sein. Die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen hat im Vordergrund der Hilfeleistung zu stehen, nicht die Arbeitsmarktverwertbarkeit. Dazu ist eine kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung zu gewährleisten. Für solche Hilfen müssen die Förderangebote der Rechtskreise SGB II, III und VIII miteinander kombinierbar sein. Dadurch wird eine zielgerichtete, sachgerechte und individuelle Förderung benachteiligter Jugendlicher ermöglicht.

  • Jugendarmut bekämpfen

    Jugendliche und junge Erwachsene sind in der reichen Bundesrepublik Deutschland die Altersgruppe mit der höchsten Armutsrisikoquote. Diese Problematik wird durch die Sanktionspraxis der Bundesagentur für Arbeit noch verschärft. Als ersten Schritt zur Überwindung der Jugendarmut schlägt die Katholische Jugendsozialarbeit die Einführung eines Kinder- und Jugendgrundeinkommens in ausreichender, tatsächlich existenzsichernder Höhe vor. Dieses soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung stehen.

  • Bildungsgerechtigkeit für alle jungen Menschen durchsetzen

    In Deutschland ist nach wie vor der Bildungserfolg junger Menschen in erheblichem Maße von ihrer sozialen Herkunft abhängig. Um diesem Umstand entgegen zu wirken, muss sich künftig der jugend- und bildungspolitische Blick noch stärker auf die Interessen und Bedarfslagen von (bildungs-)benachteiligten Kindern und Jugendlichen und ihre Familien richten. Zum Abbau der Selektivität im deutschen Bildungssystem sind der Ausbau von Ganztagsangeboten sowie längeres gemeinsames Lernen erforderlich. …

  • Schulsozialarbeit dauerhaft absichern – Kooperationsverbot aufheben

    Der Ausbau der Schulsozialarbeit darf nicht gestoppt werden und bedarf einer finanziellen Absicherung. Diese kann durch die Aufhebung des Kooperationsverbotes erreicht und eine finanzielle Beteiligung des Bundes ermöglicht werden. Schulsozialarbeit muss an allen Schulen in Deutschland zum Regelangebot werden. Von ihren Angeboten profitieren alle Kinder und Jugendliche in Deutschland. In Besonderem Maße bietet dieses jugendhilfeorientierte Angebot an Schulen jedoch auch Unterstützung und Anlaufstellen für benachteiligte junge Menschen. Es werden Freiräume für non-formales und informelles Lernen geschaffen, die Persönlichkeitsentwicklung erfährt eine unverzichtbare Unterstützung. (…)

  • Recht auf Ausbildung garantieren

    Ein entscheidender Schritt zur Überwindung der Jugendarmut kann mit der rechtlichen Verankerung eines Rechts auf Ausbildung realisiert werden. Die ca. 1,5 Mill. jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss zwischen 20 und 29 sind überproportional von Armut betroffen und drohen ihre Perspektive zu verlieren. (…) Es bedarf flexibler Instrumente, um die Ausbildung Benachteiligter zu fördern. Flexible Ausbildungswege, die individuell orientiert sind müssen möglichst betriebsnah realisiert werden. Für einige Jugendliche gibt es Bedarf an theoriegeminderter Ausbildung. Andere wiederum werden für reguläre Ausbildungen flexiblere Ausbildungswege und Ausbildungszeiten, die bei Bedarf verlängert werden können, brauchen. Um betriebliche Ausbildung zu ermöglichen bedarf es neben den Ansätzen der kooperativen Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen eines offensiven Angebotes an assistierten Ausbildungen, die von den Agenturen für Arbeit gefördert werden. (…)

  • Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit verändern

    Die Praxis der Vergabe von Arbeitsmarktleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit, nach der VOL/A ist nach Erkenntnissen der Jugendsozialarbeit unhaltbar. Kontinuität, Zuverlässigkeit und pädagogische Qualität der Förderung junger Menschen sind genauso wenig zu erreichen wie Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Es geht um Kohärenz und Qualität in der Arbeit mit den Jugendlichen. Als Alternative bietet sich insbesondere die Leistungserbringung im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis an. (…)

  • Sanktionsvorschriften des SGB II verändern

    Die Sanktionsvorschriften des SGB II sehen für die U-25-jährigen, außer bei Meldeversäumnissen, Sanktionen von 100% und bei Wiederholung auch Streichung der Kosten der Unterkunft vor. Dies treibt junge Menschen in die Wohnungslosigkeit und zum Teil auch in die illegale Beschaffung der notwendigen Ressourcen. Junge Menschen werden durch die Jobcenter mehr als doppelt so häufig sanktioniert als andere Leistungsempfänger. Die Sanktionsregeln für U-25-jährige müssen abgeschafft werden, um nicht noch mehr junge Menschen ihrer Existenzgrundlage komplett zu berauben. Sie sind auch mit den Prinzipien menschenwürdiger Lebensbedingungen nicht zu vereinen. (…)

  • Kinderrechte für minderjährige Flüchtlinge garantieren

    Die Ziele der UN-Kinderrechtskonvention sind in allen gesetzlichen Regelungen sicherzustellen, die minderjährige Flüchtlinge betreffen. Das gilt auch für 16 und 17 jährige unbegleitete Flüchtlinge. Die Verfahrensfähigkeit nach dem Asyl- und Aufenthaltsrecht muss von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Inhaftierungen von Minderjährigen aus asyl- und ausländerrechtlichen Gründen müssen verbindlich ausgeschlossen werden. Hier ist die Jugendhilfe als zentrale Instanz in der Begleitung, Betreuung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu stärken. Jugendmigrationsdienste können unterstützend wertvolle Dienste leisten.“

Der Heilige Josef ist Schutzpatron der Arbeiter und Jugendlichen. Der Josefstag findet zum siebten Mal statt und ist eine Aktion des „arbeit für alle“ e.V., einer Initiative des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS).

Quelle: BAG KJS

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