Integration junger Zugewandeter fördern – jetzt Projektgelder beantragen

Interessierte Träger haben die Möglichkeit gemeinwesenorientierte Projekte zur Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 12-27 Jahren durchzuführen. Dafür stellt das Bundesjugendministerium Haushaltsmittel zur Verfügung. Ausgeschrieben werden diese Projektmittel über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Anfrage auf eine Förderung von bis zu 70.000,- Euro pro Projektjahr können noch bis zum 31. Mai gestellt werden. Es ist eine bis zu dreijährige Projektlaufzeit möglich. Die Anträge sind bei der Zentralstelle, Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA), zu stellen.

Förderfähige Inhalte

Gefördert werden können Maßnahmen zur Integration der jungen Menschen. Explizit ausgeschlossen sind Maßnahme zum Spracherwerb und mit Bezug zum Arbeitsmarkt. Die Projekte sollten sich einem der folgenden Schwerpunkte orientieren:

  • Themenschwerpunkt Identitätsbildung: Stärkung der eigenen Identität -Empowerment
  • Themenschwerpunkt Teilhabe: Partizipation auf Augenhöhe

Antragsverfahren und förderfähige Kosten

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Eine lnteressensbekundung für Jugendprojekte ist über Ihren zuständigen Landesverband bei der BAG EJSA bis spätestens 31.05.2018 einzureichen. Der Zuschuss aus Bundesmitteln (Anteilsfinanzierung)  beträgt maximal 70.000 Euro pro Projektjahr. Eigenmittel sind in Höhe von 15 bzw. 1O Prozent zu erbringen. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten.

Weitere Informationen und Ihren zuständigen Anprechpartner*in finden Sie unter www.bagejsa.de/integrationsprojekte

Kontakt zur Zentralstelle

BAG EJSA e.V.

Wagenburgstr. 26-28 70184 Stuttgart

Benjamin Weil (fachliche Beratung) 0711-16489-32 / weil@bagejsa.de

Daniela Urano (rechnerische Beratung) 0711-16489-31 / urano@baqejsa.de

Quelle: BAG EJSA

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