Der Koalitionsvertrag liegt vor

Union und SPD haben sich nach Marathon-Verhandlungen auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. 179 Seiten oder 8377 Zeilen – das ist der Umfang des Koalitionsvertrags. Er trägt die Überschrift: „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“.

Deutschland soll 2021 noch gerechter, wirtschaftlich stärker, sicherer und lebenswerter in allen Regionen sein. Damit das gelingt, wollen die Koalitionäre einen neuen Aufbruch für Europa und eine neue Dynamik für Deutschland – in allen Bereichen, unter anderem mit folgenden Maßnahmen:

  • Unterstützung von Familien: Erhöhung Kindergeld um 25 Euro pro Monat und Kind und entsprechende Anpassung Kinderfreibetrag.
  • Bekämpfung von Kinderarmut: Erhöhung und leichtere Beantragung des Kinderzuschlags für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende. Aufstockung der Schulstarterpaket für Schulmaterial von Kindern aus einkommensschwachen Familien.
  • Kinder unabhängig vom Elternhaus die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe eröffnen: Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden erbessert, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigt, die Wirkung geprüft und gezielt erhöht. Leistungen sollen künftig möglichst pauschal abgerechnet werden. Dort wo es möglich ist, sollen Einzelanträge reduziert werden und z. B. Schulen gesammelte Anträge für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei stellen können. Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Im Rahmen des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernförderung auch dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.
  • Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts auf Basis des in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes: Ziel soll ein wirksames Hilfesystem sein, das die Familie stärkt und Kinder vor Gefährdungen schützt. Das Kindeswohl ist dabei Richtschnur. Die Unterstützung und Stärkung der elterlichen Erziehungsverantwortung bleibt Anspruch und Auftrag der Jugendhilfe. Die enge Kooperation aller relevanten Akteure muss einen stärkeren Stellenwert einnehmen. Im Vorfeld einer Gesetzesinitiative soll ein breiter Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen geführt werden. Darüber hinaus sollen Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familiengerichtsbarkeit gesammelt und systematisch ausgewertet werden.
  • Stärkunge der Rechte von Kindern: Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Stärkung Kinderkommission des Deutschen Bundestages.
  • Einführung eines Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter: die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote sollen berücksichtigt werden. Die Ausgestaltung soll über das Sozialgesetzbuch VIII erfolgen.
  • Investitionen in bessere Bildung: 2 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Digitalpakt Schule mit 5 Milliarden in fünf Jahren für starke Digital-Infrastruktur an allen Schulen, gemeinsame Cloud-Lösung für Schulen und Qualifizierung der Lehrkräfte. Anpassung der Rechtsgrundlage im Grundgesetz als Voraussetzung (Kooperationsverbot), um Länder bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur unterstützen zu können.
  • Stärkung der beruflichen Bildung: Modernisierung des Berufsbildungspakt mit digitaler Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen. Bessere Leistungen durch Aufstiegs-BAföG für Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung. Höhere Zuschüsse für Techniker, Meister und Fachwirte. Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. Ausbildungsberufe werden modernisiert.
  • Fortsetzung der Allianz für Aus- und Weiterbildung mit den Ziel: allen jungen Menschen einen qualitativ hochwertigen Ausbildungsplatz garantiert anzubieten. Die assistierte Ausbildung, bei der neben den Jugendlichen auch Eltern, Schulen und Unternehmen unterstützt werden, soll bundesweit ausgebaut werden. Gleichzeitig soll das Instrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen gestärkt werden, um so Unterstützung bei Lernschwierigkeiten oder bei Problemen im sozialen Umfeld zu ermöglichen. Es wird weiter gedrängt auf die bundesweite ausbildungsfreundliche Umsetzung der wichtigen 3+2-Regelung für den Arbeitsmarktzugang gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz.
  • Ausbau der „Initiative Berufsbildung 4.0“ : die Weiterbildung von Ausbilderinnen und Ausbildern stärken sowie das Sonderprogramm zur Digitalisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) ausweiten.
  • Weiterentwicklung der Hilfen für stärkere und schwächere Jugendliche.
  • Gewinnung von mehr Betrieben für die Ausbildung: besonders auch Klein- und Kleinstbetriebe.
  • Beseitung von Probleme bei der Passgenauigkeit auf dem Ausbildungsmarkt: das soll gelingen durch verbesserte Mobilitätshilfen und Stärkung der regionale Ausbildungsmärkte außerdem durch die Mobilisierung der Akteure vor Ort durch Wettbewerbe. Die Attraktivität von Berufslaufbahnen soll mit einem Innovationswettbewerb in der beruflichen Bildung erhöht werden.
  • Lebenslanges Lernen ermöglichen und beruflichen Aufstieg fördern: Stärkere Ausrichtung Allianz für Aus- und Weiterbildung auf digitale Fort- und Weiterbildung. Recht auf Weiterbildungsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • Reduzierung der befristeten Beschäftigung: Sachgrundlose Befristungen werden wieder zur Ausnahme, das unbefristete Arbeitsverhältnis soll wieder zur Regel werden in Deutschland. Endlose Kettenbefristungen werden abgeschafft.
  • Teilhabeorientierte Gesellschaftspolitik für alle Menschen schaffen: Das beinhaltet eine Stärkung der Jugendmigrationsdienste sowie bessere Zugangsmöglichkeiten und Beteiligungschancen bei zivilgesellschaftlichem Engagement. Auch Migrantenorganisationen sollen gestärkt werden.
  • Wiederholung der Situation von 2015 vermeiden: Deshalb Anstrengungen zu angemessener Steuerung und Begrenzung von Migrationsbewegungen, unter anderem Verbesserungen bei der Entwicklungszusammenarbeit, Ausbau humanitäres Engagement, Ausweitung Engagement Friedensmissionen, faire Handelsabkommen, verstärkter Klimaschutz und keine Rüstungsexporte in Krisenregionen.
  • Ordnung der Zuwanderung: Klare Regeln für Familiennachzug und Härtefallregelung. Fluchtursachenbekämpfung in Entwicklungszusammenarbeit. Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten. Wirksamer Schutz der Binnengrenzen und Ausbau der europäischen Grenz- und Küstenwache 541 (Frontex) zu einer echten europäischen Grenzschutzpolizei.
  • Gelingende Integration: Bundesweite Strategie nach dem Grundsatz „Fordern und Fördern“. Fortsetzung der Programme zur Entlastung von Ländern und Kommunen. Verbesserung von Qualität und Effizienz Integrations- und Sprachkurse. Für langjährig Geduldete Verbesserungen bei der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration.

Einen Überblick über alle Vorhaben verschaffen Sie sich in der Endfassung des  Koalitionsvertrags_2018.

Quelle: SPD; CDU

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