Assisiterte Ausbildung muss da unterstützen, wo es nötig ist

Die Assistierte Ausbildung bietet eine geeignete Förderung und Unterstützung für alle am Ausbildungsprozess Beteiligten, findet der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. Eine individuell abgestimmte und flexible Unterstützung für die einzelnen Auszubildenden und die jeweiligen Betriebe sei der Schlüssel zum Ausbildungserfolg. Daher fordert der Verbund den Gesetzgeber auf, das Förderinstrument über 2018 hinaus zu erhalten und zu entfristen. Damit verbunden soll der Maßnahmencharakter der Assistierten Ausbildung zugunsten einer individuell auszugestaltenden pädagogischen Ausbildungsbegleitung aufgegeben werden.

Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert Verstetigung und Flexibilisierung

Insgesamt 23.099 junge Menschen sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bisher durch die sogenannte Assistierte Ausbildung gefördert worden. Die Zukunft der Assistierten Ausbildung diskutierten Teilnehmende bei einer Fachtagung des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit in Frankfurt.

2,5 Jahre nach der bundesweiten Einführung des Förderinstrumentes herrscht Konsens darüber, dass eine professionelle Ausbildungsbegleitung eine wirksame und nachhaltige Unterstützung in der Berufsausbildung darstellt.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert den Gesetzgeber auf, das Förderinstrument über 2018 hinaus zu erhalten und zu entfristen. Gleichzeitig zeigten die Praxiserfahrungen, dass der Maßnahmencharakter der Assistierten Ausbildung zugunsten einer individuell auszugestaltenden pädagogischen Ausbildungsbegleitung aufgegeben werden muss.

Die Assistierte Ausbildung wurde im Mai 2015 als Förderinstrument im Sozialgesetzbuch III § 130 zunächst befristet bis Ende 2018 verankert. Auch der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hatte sich für die gesetzliche Verankerung des Instruments eingesetzt.

Angesichts von vielen tausend jungen Menschen, die jedes Jahr bei ihrer Ausbildungsplatzsuche erfolglos bleiben, plädiert der Verbund dafür, noch viel mehr Jugendlichen und Ausbildungsbetrieben die Unterstützung durch die Assistierte Ausbildung zugänglich zu machen. Alle Berufsausbildungen, auch die vollzeitschulischen Berufsausbildungen, müssten in die Förderung einbezogen werden, fordert der Verbund. Zudem sollte der Gesetzgeber den Bundesländern deutlich mehr Gestaltungsspielräume geben, wenn sie sich mit länderspezifischen Förderangeboten an der Assistierten Ausbildung finanziell beteiligen.

Eine Entfristung des Instrumentes fordert auch die Allianz für Aus- und Weiterbildung, die die Assistierte Ausbildung befürwortet. Die Bundesagentur für Arbeit hält eine Verknüpfung mit den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (§ 51 SGB III) und eine Verschmelzung mit den Ausbildungsbegleitenden Hilfen (§ 75 SGB III) in der Ausbildungszeit für sinnvoll. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit spricht sich gegen restriktive Maßnahmevorgaben aus und fordert eine individuell gestaltbare Assistierte Ausbildung.

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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